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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Anbieter

Anbieter ist Stefan Gerlach, nachfolgend Gerlach Media genannt. Gerlach Media führt alle Leistungen im Bereich der Gestaltung und Homepageentwicklung ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Gerlach Media gültig.

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief, Fax oder E-Mail.

§3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an Gerlach Media, wird dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung ausgehändigt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an Gerlach Media auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Gleiches gilt für eine schriftliche Bestätigung per Mail seitens des Auftraggebers.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Gerlach Media die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf. Ergebnisse werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

§6a Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Gerlach Media beschaffen hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Gerlach Media von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Der Auftragnehmer nutzt bei der Entwicklung von Webauftritten den kostenlosen Analysedienst Google Analytics. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz nicht, kann er diesem widersprechen indem eine schriftliche Erklärung abgegeben wird, oder bei Auftragsbestätigung direkt darauf hingewiesen wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen

§6b Pflichten und Rechte des Auftragnehmers

Gerlach Media verpflichtet sich, alle Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Der Umfang von Korrekturen und Überarbeitungen, nach Wunsch des Auftraggebers wird dabei zum Angebotspreis wie folgt beschränkt: Der Umfang eines Angebotes zur Neugestaltung oder Überarbeitung eines Webauftritt umfasst, neben den im Angebot aufgeführten Leistungen: Das Design/Layout des Webauftritts (maximal zwei Entwürfe) Inhaltliche Korrekturen (maximal zwei Stück) Alle weiteren Entwürfe/Korrekturwünsche müssen neu kalkuliert- und in einem zweiten Angebot, so wie der dazugehörigen Auftragsbestätigung festgehalten werden. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Website zu kontrollieren und zu aktualisieren. Wenn dies durch den Auftraggeber gewünscht wird, haben der Auftragnehmer sowie der Auftraggeber eine entsprechende Vereinbarung zu treffen - diese kann nur in Form eines Betreuungsvertrags vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt Dritte zu beauftragen, die Arbeiten von dem Auftraggeber, teilweise oder auch komplett auszuführen.

§6c Vertraulichkeit

Angebote und Rechnungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt, dürfen von dem Auftraggeber nicht an Dritte weiter gegeben werden. Über jegliche, das Angebot und den Auftrag betreffende Kommunikation, ist Stillschweigen zu bewahren.

§7 Nutzungsrechte

Dem Auftraggeber werden von dem Auftragnehmer ausschließlich Nutzungsrechte übertragen. Dieses Nutzungsrecht gilt für einen Nutzungszeitraum von drei Jahren. Jegliche Art der Verwendung die über das Nutzungsrecht hinausgeht, insbesondere die Bearbeitung, bedarf die schriftliche Zustimmung von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Nutzungsrecht des Auftraggebers einzubehalten, bis der Auftraggeber die vollständige Bezahlung des Honorars beglichen hat.

§8 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage des Angebotes von Gerlach Media. Bei Auftragsarbeiten die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, z.B. mehrere Wochen, ist Gerlach Media berechtigt, für den Gesamt-/Restbetrag Teilrechnungen zu stellen. Die Teilrechnung erfolgt per Vorkasse zu 50% des gesamten Rechnungsbetrag. Bei Neukunden werden grundsätzlich 50% des Gesamtbetrags vor Auftragsbeginn in Rechnung gestellt. Die Nutzungsrechte der gelieferten Ergebnisse durch Gerlach Media werden nach Zahlungseingang des Kunden automatisch an diesen übertragen.

§9a Die Abnahme

Hat innerhalb von 5 Arbeits-/Werktagen zu erfolgen. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch Gerlach Media - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Bei Nichtlieferung von Daten (Texte,Bilder), sofern diese nicht innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung an Gerlach Media geliefert werden, hat Gerlach Media das Recht, den Auftrag als abgeschlossen anzusehen und in Rechnung zu stellen.

§9b Eine Nichtabnahme

Des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Gerlach Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§9c Bei Zahlungsverzug

Kann Gerlach Media Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§10 Rechnungen und Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden das alle Rechnungen, die durch Gerlach Media ausgestellt werden, ausschließlich auf elektronischem Weg zugestellt werden. Laut Bestimmtung des Gesetzgebers vom 1. Juli 2011 (§ 14 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ) sind elektronische Rechnungen auch ohne digitale Signatur gültig. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen sofort fällig.

§11 Gewährleistung, Mängel

Gerlach Media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Gerlach Media verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ich weise darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Gerlach Media haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden, oder vom Auftraggeber getätigten eigenen Änderungen an Scripten und Programmen.

§12 Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Gerlach Media bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§13 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Gerlach Media die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch Gerlach Media bearbeiteten Webseiten nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Gerlach Media außerdem an angebrachter Stelle (vorzugsweise im Impressum) einen Link auf die Homepage des Auftraggebers anzubringen. Dieser Link darf nicht vom Auftraggeber oder dritten von der Website entfernt werden. Sollte die Anbringung des Link nicht gewünscht werden, muss dies VOR der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten- und ggf. entsprechend gesondert berechnet werden. Bei einem nachträglichen Entfernen dieser Eigenwerbung, insbesondere von Webseiten, behält sich Gerlach Media das Recht auf Schadenersatz wegen Vertragsbruch vor.

§14 Gerichtsstandort

Gerichtsstandort ist der Standort von Gerlach Media. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: August 2017