Es ist derzeit in aller Munde. Die neue Datenschutzverordnung. Sie kommt am 25. Mai. Oder doch nicht?
Nein, denn eigentlich ist die neue Datenschutzverordnung schon da. Sie ist nur ab dem 25. Mai 2018 anwendbar. Das bedeutet: Es gibt keinerlei Schonfristen, Übergänge oder sonstiges. Spätestens jetzt sollte also ein jedes Unternehmen, welchen einen Online Auftritt besitzt, persönliche Daten über Formulare übermitteln lässt, oder sonst in irgendeiner Art mit persönlichen Daten verkehrt, sich gut beraten lassen. Hierzu gibt es Spezialisten, die Unternehmen in Sachen Datenschutz voll umfänglich beraten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden im Bezug auf die neue Datenschutz-Grundverordnung im Bereich des Website Auftritts zu unterstützen. Hierfür haben wir uns fachmännisch beraten lassen und einen, vom Anwalt verfassten, Pflichtenkatalog erworben. Wir weisen allerdings explizit darauf hin, dass unsere Unterstützung keinerlei Rechtsberatung ersetzt.
Trotzdem möchten wir Sie kurz in die Neuerungen und wichtigsten Themen reinschauen lassen:
Formulare und Newsletteranmeldungen
- Einwilligung
- Verzeichnispflicht
- Widerspruch muss online möglich sein
Einzelpersonen haben folgende Rechte:
- Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten
- Korrektur von Fehlern in personenbezogenen Daten
- Löschung von personenbezogenen Daten
- Einspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
- Export personenbezogener Daten
- Kontrollen und Benachrichtigungen
Sie als Unternehmen müssen:
- personenbezogene Daten mittels Sicherheitsmaßnahmen schützen
- geeignete Zustimmungen zur Datenverarbeitung einholen
- Datensätze mit Details zur Datenverarbeitung aufbewahren
- Transparente Richtlinien
SSL/HTTPS
Da Sie dazu verpflichtet sind, alle personenbezogene Daten mittels geeigneten
Sicherheitsmaßnahmen zu schützen, müssen Sie die Möglichkeit der
Verschlüsselung nutzen. Diese Verschlüsselung geschieht über das sogenannte
SSL Verfahren (Secure Socket Layer).
Datenschutzerklärung
Da sich in der neuen Datenschutzverordnung einiges geändert hat, müssen Sie
Ihre Datenschutzerklärung anpassen (lassen). Vor allem geht es in der neuen
Datenschutzerklärung um die transparente Aufklärung der Datenerfassung,
Datenspeicherung, Rechte betroffener Personen, aber auch um Cookies,
Newsletteranmeldungen und Tracking, sowie die Möglichkeiten zum Widerspruch.
Cookie Hinweis
Um den Besucher auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen, muss eine
Information direkt auf der Starseite erscheinen. Sie kennen das vielleicht.
In etwa lautet dieser Satz wie folgt: „Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten
und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die
weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.“